Mindestalter 17 Jahre
Warum Fahren ab 17?
Ziel des "Begleiteten Fahrens ab 17" ist es, die Verkehrssicherheit junger Fahranfänger zu erhöhen. Junge Fahranfänger sind
überdurchschnittlich häufig Hauptverursacher eines Unfalls mit Personenschaden.
Gründe hierfür sind mangelnde Erfahrung und eine erhöhte Risikobereitschaft. Um diesen Faktoren entgegenzuwirken, wurde das "Begleitete Fahren ab 17" eingeführt.
Die jungen Fahranfänger dürfen somit nach bestandener Prüfung ab 17 Auto fahren, allerdings muss bei jeder Fahrt eine Begleitperson anwesend sein. Diese Begleitperson(en) muss in der
Prüfungsbescheinigung des Fahranfängers eingetragen sein.
Der Vorteil dieser Maßnahme stellt sich folgendermaßen dar:
Anforderungen Beleitperson
Ausbildung
Der Schüler darf im Alter von 16,5 Jahren die Ausbildung Kl. B/BE beginnen. Die Ausbildungsinhalte entsprechen der normalen Ausbildung für die Fahrerlaubnis der Klasse B. Eine gemeinsame Ausbildung mit Klasse A2 (Motorrad) ist aufgrund des Mindestalters nicht möglich. In diesem Fall empfehle ich die Ausbildung der Klasse A1. Die FS-Klasse A1 ist eine vollwertige Motorradfahrerlaubnis die mit 18 lediglich durch eine Praktische Aufstiegsprüfung auf A2 erweitert werden kann.
Prüfung
3 Monate vor Vollendung des 17. Lebensjahres darf die theoretische Prüfung abgelegt werden, 1 Monat vor dem 17. Geburtstag die praktische Prüfung. Die erteilte Prüfungsbescheinigung ist nur in Deutschland gültig und schließt auch die Klassen AM, L ein (ohne Begleitung). Die Probezeit beginnt mit Erhalt der Prüfungsbescheinigung.