ab dem 19.1.2013 Mindestalter 16 Jahre
- Zweirädrige Kleinkrafträder (auch mit Beiwagen) mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 45 km/h und einer elektrischen Antriebsmaschineoder einem Verbrennungsmotor mit einem Hubraum von nicht mehr als 50 cm3oder einermaximalen Nenndauerleistung bis zu 4 kW im Falle von Elektromotoren,
- Krafträder mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 45 km/h und einer elektrischen Antriebsmaschine oder einem Verbrennungsmotor mit einemHubraum von nicht mehr als 50 cm3, die zusätzlich hinsichtlich der Gebrauchsfähigkeit die Merkmale von Fahrrädern aufweisen (Fahrräder mit Hilfsmotor),
- dreirädrige Kleinkrafträder und vierrädrige Leichtkraftfahrzeuge jeweils mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 45 km/h und einem Hubraum von nicht mehr als 50 cm3 im Falle von Fremdzündungsmotoren, einer maximalen Nutzleistung von nicht mehr als 4 kW im Falle anderer Verbrennungsmotoren oder einer maximalen Nenndauerleistung von nicht mehr als 4 kW im Falle von Elektromotoren; bei vierrädrigen Leichtkraftfahrzeugen darf darüber hinaus die Leermasse nicht mehr als 350 kg betragen, ohne Masse der Batterien im Falle von Elektrofahrzeugen.
Ausbildung Theorie:
- 12 Doppelstunden Grundstoff
- 2 Doppelstunden Zusatzstoff
Prüfung Theorie:
- 30 Fragen - max.10 Fehlerpunkte
Ausbildung Praxis:
- Die Anzahl der Fahrstunden ist abhänig von den persönlichen Fähigkeiten und dem Lernfortschritt. Keine Sonderfahrten vorgeschrieben.
Prüfung Praxis:
- 45 min Prüfungsdauer